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Arbeitsrecht für Betriebsräte

Betriebsratsarbeit braucht einen Partner, der zuhört

Als Betriebsrat tragen Sie Verantwortung für die gesamte Belegschaft. Sie verhandeln mit der Arbeitgeberseite, treffen Entscheidungen mit weitreichenden Folgen und stehen dabei häufig unter Zeitdruck. 

Wir begleiten Sie auf Augenhöhe, mit klaren rechtlichen Einschätzungen und einer Sprache, die Sie tatsächlich verstehen.

Jede Betriebsratsarbeit ist anders. 

Ein Interessenausgleich in einem Produktionsbetrieb wirft andere Fragen auf als eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit in einem Dienstleistungsunternehmen.

Wir schauen uns Ihren konkreten Fall an und arbeiten die Lösung dafür aus, nicht für den Betrieb nebenan.

Dr. Olaf Dörffer und Henning Meier im Gespräch auf dem Gehweg
Interessenausgleich und Sozialplan

Bei Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Betriebsschließungen entscheidet sich vieles am Verhandlungstisch. Der Interessenausgleich regelt, wie eine solche Veränderung umgesetzt wird. Der Sozialplan federt die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Beschäftigten ab.

Dabei unterstützen wir Sie:

  • In den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, damit die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll eingebracht werden.
  • Bei der Abwägung zwischen ausscheidenden und verbleibenden Beschäftigten. Beide Seiten haben berechtigte Interessen, die berücksichtigt werden müssen.
  • Bei Regelungen, die zur Belegschaft und zur wirtschaftlichen Situation Ihres Betriebs passen.
  • Bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Vereinbarung.

Arbeitszeit, mobiles Arbeiten, Datenschutz: Betriebsvereinbarungen bestimmen den Arbeitsalltag der gesamten Belegschaft mit. Ihr Abschluss braucht juristische Sorgfalt und Verhandlungsgeschick.

Dabei unterstützen wir Sie:

  • Bei der rechtlichen Prüfung von Entwürfen und deren Weiterentwicklung.
  • Während der Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, strategisch und rechtlich.
  • Wenn es zu Streitigkeiten kommt und Ihre Position durchgesetzt werden muss.

Mitbestimmungsrechte sind ein zentraler Pfeiler der Betriebsratsarbeit. 

Bei Kündigungen, Versetzungen oder organisatorischen Veränderungen muss die Arbeitgeberseite den Betriebsrat einbeziehen. Das geschieht nicht immer in ausreichendem Maß. Dann braucht es rechtliche und taktische Erfahrung, um die Mitbestimmungsrechte durchzusetzen.

Dabei unterstützen wir Sie:

  • Innerbetrieblich bei Konflikten, etwa rund um Versetzungen oder Arbeitszeitregelungen.
  • Vor den Arbeitsgerichten, wenn eine gerichtliche Durchsetzung notwendig wird.
  • Mit einer Strategie für den Einzelfall und für die längerfristige Position des Betriebsrats im Unternehmen.

Immer ansprechbar

Betriebsratsarbeit läuft nicht nur in Verhandlungsrunden. Fragen tauchen im Alltag auf, oft kurzfristig und unter Zeitdruck. Wir sind dann für Sie da, nicht erst beim nächsten größeren Termin. Diese kontinuierliche Begleitung ist uns wichtig, denn nur so entsteht die Vertrauensbasis für eine gute Zusammenarbeit.

Wir beraten Sie gerne – schnell, unkompliziert und auf den Punkt. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht!