Arbeitsrecht für Betriebsräte
Ihr Partner im Arbeitsrecht – speziell für Arbeitnehmer
Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung und umfassender Expertise zur Seite. Unser Ziel: Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten und für Sie optimale Lösungen erzielen
Interessenausgleich, Sozialplan, Umstrukturierung, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechte
Als Betriebsrat stehen Sie vor wichtigen Herausforderungen, die fundierte rechtliche Beratung, taktische Überlegungen und entschlossene Unterstützung erfordern. Wir begleiten Sie bei zentralen Aufgaben von Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, z.B. bei Kündigungen und Versetzungen, bis hin zu Beratung, Unterstützung und Verhandlungen bei Restrukturierung, einschließlich Interessenausgleich und Sozialplan – sowohl im Betrieb, als auch vor Gericht.
Interessenausgleich und Sozialplan
Ein Interessenausgleich regelt, wie betriebliche Veränderungen, z.B. Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen, umgesetzt werden sollen. Der Sozialplan stellt sicher, dass die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer abgefedert werden. Um dies optimal umzusetzen bedarf es ausgezeichneter Kenntnisse im Arbeitsrecht, der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsmarktförderung nach dem SGB III und des Steuerrechts.
Unsere Unterstützung:
- Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber, um die Interessen des Betriebsrates für die Belegschaft optimal und effektiv einzubringen.
- Faire Berücksichtigung sowohl der Rechte und Interessen der ausscheidenden, als auch der im Betrieb nach der Umstrukturierung verbleibenden Kollegen/innen.
- Auf die individuelle Belegschaft des jeweiligen Betriebs maßgeschneiderte Gestaltung der notwendigen Regelungen.
- Sicherstellung der Rechtssicherheit der getroffenen Vereinbarungen.
Beratung und Vertretung bei Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen regeln wichtige Aspekte des Arbeitsalltags, von Arbeitszeiten bis hin zu Datenschutzfragen. Ihr Abschluß erfordert spezifische Rechtskenntnis, Praxisbezug und Verhandlungserfahrung.
Unsere Unterstützung:
- Vorbereitung und rechtliche Prüfung von Entwürfen.
- Strategische und juristische Beratung während der Verhandlungen.
- Vertretung bei Streitigkeiten zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Vertretung bei Mitbestimmungsfragen
Mitbestimmungsrechte sind ein zentraler Pfeiler der Betriebsratsarbeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Betriebsrat bei zahlreichen Entscheidungen zu informieren und einzubeziehen. Hierbei können Konflikte entstehen, in denen der Betriebsrat eine rechtlich und taktisch erfahrene Unterstützung benötigt.
Unsere Unterstützung:
- Innerbetriebliche Vertretung bei Konflikten, z.B. bei Versetzungen, Arbeitszeitregelungen oder Umstrukturierungen.
- Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte vor den Arbeitsgerichten.
- Entwicklung von Strategien zur Wahrung und Stärkung Ihrer Position.
Warum wir?
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht vereinen juristisches Know-how mit langjähriger praktischer Erfahrung.
- Spezialisiert: Wir sind schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig – mit tiefem Fachwissen und einem klaren Fokus.
- Erfahren: Jahrzehntelange Praxis und erfolgreiche Vertretung von Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen.
- Persönlich: Individuelle Beratung, maßgeschneidert auf Ihre Situation.
- Erfolgsorientiert: Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein – ob im Betrieb, vor Gericht oder in Verhandlungen.
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