Verkehrs­recht

Seit 1950 Jahren vertreten wir ständig die Interessen von Versicherungen und Geschädigten in Verkehrsunfallsachen. Die dabei gewonnenen umfangreichen Erfahrungen der rechtlichen und schnellen Abwicklung kommen Ihnen zu Gute.

Wir beantworten alle Fragen zu Reparaturkosten, Wertminderung, fiktiver Abrechnung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigengutachten, Abschleppkosten, der Erstattung von Mehrwertsteuer, des Neuwertersatzes, der Eigenreparatur, des Quotenvorrecht, Schadensminderungspflichten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und vermehrten Bedürfnissen. Wir beantworten ebenso alle Fragen zu Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschaden, Unfällen mit Ausländern im Inland, Unfällen im Ausland, Ansprüchen bei Massenunfällen, alle Fragen zum Versicherungsvertragsgesetz, den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) und dem Regress von Sozialversicherungen.